Mitgliedschaft bei VLH

Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen (siehe § 13 Steuerberatungsgesetz). Unsere Hilfeleistung erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Unsere Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und diese sind steuerlich absetzbar.
Wir unterhalten keinen auf Gewinnerzielung, sondern auf Kostendeckung ausgerichteten Geschäftsbetrieb. Damit sind unsere Beiträge vergleichsweise niedrig. In den meisten Fällen liegen unsere Beiträge unter den Mindestgebühren, welche Steuerberater nach ihrer Gebührenverordnung verlangen dürfen.

Durch Ihre Mitgliedschaft erhalten Sie Anspruch auf eine ganzjährige Beratung in allen Steuerangelegenheiten

Unsere Beiträge sind sozial gestaffelt, was bedeutet, dass derjenige, der wenig verdient, auch wenig Beitrag zahlt.

Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen, zahlen Sie wie in anderen Vereinen auch eine einmalige geringe Aufnahmegebühr. Den anfallenden Beitrag ermitteln wir grundsätzlich anhand einer Bemessungsgrundlage, welche alle steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen, die auch das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung ansetzt, umfasst.